Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädische Rheumatologie (DGORh) freut sich über neue Mitglieder, die sich in den vielfältigen Aktivitäten und Schwerpunkten der Fachgesellschaft einbringen möchten.
- Ordentliche Mitglieder in der Deutschen Gesellschaft für Orthopädische Rheumatologie (DGORh) können alle zur Berufsausübung zugelassenen Ärzte werden, die an der orthopädischen Rheumatologie interessiert sind. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) oder der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC). Nicht-deutsche Staatsbürger müssen Mitglied der jeweiligen nationalen orthopädischen Gesellschaft sein.
- Als außerordentliche Mitglieder können Angehörige anderer akademischer Berufe in die DGORh aufgenommen werden, die an den satzungsgemäßen Zielsetzungen des Vereins interessiert sind.
- Fördernde Mitglieder können Einzelpersonen oder juristische Personen werden, die die DGORh in geeigneter Weise unterstützen und fördern möchten.
- Kooperative Mitglieder und korporative Mitglieder können laut Satzung Institutionen werden, die an einer aktiven Zusammenarbeit mit der DGORh interessiert sind.